Aktualisierte Vollzugsmitteilung: Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme
Bern, 8.1.2024 - Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 9. aktualisierte Ausgabe 2024. Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz dazu verpflichtet, einen Teil der durch deren Inverkehrbringen verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Dazu müssen sie insbesondere Bescheinigungen aus Kompensationsprojekten oder -programmen einreichen, die die Anforderungen nach den Artikeln 5 und 5a der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen erfüllen. Die zugelassenen Projekte oder Programme müssen auf die in Artikel 1 der CO2-Verordnung aufgeführten Treibhausgase ausgerichtet sein. Download: https://www.bafu.admin.ch/uv-1315-d